Allgemeine Vermietbedingungen (AVB)
1. Mietgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter ein Fahrzeug gemäß Mietvertrag zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nicht. Der Vermieter ist berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Die Fahrzeugflotte umfasst: – PKW (Klein- und Mittelklasse) – Transporter / Kastenwagen – 9-Sitzer (z. B. VW T6.1) – Anhänger
2. Mietdauer und Rückgabe
Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort während der Geschäftszeiten zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann eine zusätzliche Nutzungsgebühr gemäß Preisliste berechnet werden.
3. Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. Voraussetzungen: – Mindestalter: 21 Jahre – gültige Fahrerlaubnis – keine Probezeit Nicht gestattet ist: – Nutzung zu Motorsportzwecken – Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken – Weitervermietung – Überladung oder unsachgemäße Nutzung – Gefahrguttransporte ohne Genehmigung
4. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich: – das Fahrzeug sorgfältig und schonend zu behandeln – Öl, Wasser und Reifendruck regelmäßig zu prüfen – das Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern – Schäden unverzüglich zu melden Bei Unfällen: – Polizei verständigen – Unfallbericht erstellen – keine Schuldanerkenntnisse abgeben
6. Zustand und Rückgabe
Das Fahrzeug ist im übernommenen Zustand zurückzugeben (normale Abnutzung ausgenommen). Zusatzkosten können entstehen bei: – fehlender Betankung – übermäßiger Verschmutzung – Rauch- oder Tiergeruch – Beschädigungen
7. Versicherung und Haftung
Die Fahrzeuge sind haftpflicht- sowie voll-/teilkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung ist im Mietvertrag geregelt. Haftung des Mieters: – einfache Fahrlässigkeit: bis zur Höhe der Selbstbeteiligung – grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz: unbeschränkt – bei Verstößen gegen die AVB: unbeschränkt Jeder Schaden gilt als eigener Schadensfall.
8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
9. Preise, Zahlung und Kaution
Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste. Zahlung erfolgt bei Mietbeginn. Kaution: – PKW (Klein- und Mittelklasse): 350 € – Transporter, Kastenwagen, 9-Sitzer, Anhänger: 500 € Die Kaution dient zur Absicherung aller Forderungen aus dem Mietverhältnis und wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet.
10. Kilometerbegrenzung
Die im Mietvertrag vereinbarte Kilometerleistung ist verbindlich. Mehrkilometer werden mit 0,35 € pro Kilometer berechnet.
11. Zusatzfahrer
Zusätzliche Fahrer müssen vorab angemeldet werden. Gebühren: 25 € einmalig pro Zusatzfahrer Der Mieter haftet für Zusatzfahrer wie für eigenes Handeln.
12. Verkehrsverstöße
Der Mieter haftet für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten. Für Behördenanfragen kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
13. Stornierung
Kostenfreie Stornierung bis 72 Stunden vor Mietbeginn. Danach: – 72–24 Stunden vorher: 30 % – unter 24 Stunden / Nichtabholung: bis zu 80 % Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet und nur zur Vertragsabwicklung oder bei berechtigtem Interesse weitergegeben.
15. Ortungssysteme
Fahrzeuge können mit Ortungssystemen ausgestattet sein. Diese dienen ausschließlich der Diebstahlsicherung und Flottenverwaltung.
16. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anlage: Zulässige Auslandsfahrten (Europa) Zugelassene Länder: Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Irland, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Ungarn Eingeschränkt (nur nach Freigabe): Rumänien, Bulgarien, Griechenland, Estland, Lettland, Litauen Nicht zulässig: Albanien, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Moldawien, Ukraine, Belarus, Russland, Türkei (nicht-europäischer Teil) — Fahrten in nicht genehmigte Länder führen zum Verlust der Haftungsbeschränkung.
18. Preisliste für Verstöße / Rauchverbot
(1) In sämtlichen Fahrzeugen des Vermieters gilt ein ausnahmsloses Rauchverbot. Dies umfasst insbesondere das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten, Zigarren, Pfeifen sowie sonstigen Rauch- und Dampfprodukten.
(2) Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 150,00 € erhoben.
(3) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
(4) Der Vermieter behält sich vor, weitergehende Schäden, insbesondere Kosten für Reinigung, Geruchsbeseitigung, Ausfallzeiten des Fahrzeugs sowie Wertminderungen, zusätzlich zur Vertragsstrafe geltend zu machen, sofern diese über die Pauschale hinausgehen.
(5) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.